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viele tragen sich mit dem gedanken, ihr haus bereits zu lebzeiten auf die kinder zu übertragen.
dies kann viele unterschiedliche gründe haben. denkbar sind steuerliche gründe, die sicherung der immobilie im pflegefall und nicht zuletzt die bindung und unterstützung des kindes. der vortrag gibt einen überblick, welche gründe für und gegen eine übertragung der immobilie zu lebzeiten an die kinder sprechen und was dabei zu beachten ist.
insbesondere über diese themen werden wir sie im rahmen der vortragsveranstaltung informieren:
im anschluss besteht die möglichkeit einzelne fragen und fallgestaltungen zu diskutieren.
darüber und über vieles mehr informieren wir sie.
unsere referentin rechtsanwältin ellen sandfuchs, fachanwältin für erbrecht, berät seit jahren unsere mandanten in allen erbrechtlichen fragen.
der eintritt ist frei. wir bitten um anmeldung per e-Mail (feuerbach-akademie@meyerhuber.de) oder telefon (0981 972 123 77).
über ihr kommen freuen wir uns.