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das zwangsvollstreckungsrecht regelt die staatliche durchsetzung privatrechtlicher ansprüche, insbesondere auf geldzahlungen, herausgabe oder duldung/unterlassung. es gibt verschiedene arten der vollstreckung, etwa in bewegliche sachen, forderungen (z. b. kontopfändung) oder unbewegliches vermögen (immobilien). schuldner können sich mit rechtsbehelfen wie vollstreckungserinnerung oder vollstreckungsabwehrklage gegen unzulässige maßnahmen wehren.
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