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das wohnungseigentumsrecht regelt die rechtlichen beziehungen zwischen den wohnungseigentümern in einer wohnungseigentümergemeinschaft (weg). eine weg entsteht, wenn ein gebäude in einzelne wohnungen aufgeteilt und verkauft wird. jeder käufer erwirbt dabei ein sondereigentum an seiner wohnung und ein miteigentumsanteil am gemeinschaftseigentum
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