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werkvertragsrecht

das werkvertragsrecht ist ein teil des vertragsrechts und regelt die beziehungen zwischen auftraggeber und auftragnehmer bei der erbringung eines werkes. ein werkvertrag ist ein vertrag, bei dem der auftragnehmer sich verpflichtet, ein werk zu erstellen oder zu erbringen, während der auftraggeber ihm dafür eine vergütung zahlt.

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