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das verwaltungsrecht ist das rechtsgebiet, das die organisation, aufgaben, befugnisse und verfahren der verwaltung regelt. es umfasst das recht der öffentlichen verwaltung, das verwaltungsverfahrensrecht sowie das verwaltungsvollstreckungsrecht. das verwaltungsrecht stellt die handlungsfähigkeit des staates sicher und schützt gleichzeitig die grundrechte und interessen der bürger.
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