versicherungsrecht

abfallrecht umfasst die rechtlichen regelungen zur entsorgung, vermeidung, verwertung und beseitigung von abfällen.

ziel des abfallrechts ist es, einen nachhaltigen umgang mit abfällen zu gewährleisten und umweltbelastungen durch die entsorgung von abfällen zu minimieren. dabei soll die verwertung von abfällen gefördert und die beseitigung von abfällen auf ein mindestmaß beschränkt werden.

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