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das tarifvertragsrecht ist ein teilbereich des arbeitsrechts und bezieht sich auf die regelungen zwischen arbeitgebern und arbeitnehmern oder gewerkschaften. es regelt die bedingungen und regelungen, die in tarifverträgen vereinbart werden, wie beispielsweise löhne, arbeitszeiten, urlaubsansprüche, kündigungsfristen und arbeitsbedingungen.
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