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das private baurecht regelt die rechtlichen beziehungen zwischen den beteiligten bei einem privaten bauprojekt. es betrifft insbesondere den vertrag zwischen bauherr und bauunternehmer sowie die rechte und pflichten der parteien während des bauprojekts. teil des Baurechts ist auch das architektenrecht. esregelt die rechtsbeziehungen zwischen architekten, bauherren und auftraggebern bei der planung, ausführung und abnahme von bauvorhaben.
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