ordnungswidrigkeitenrecht

das ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich mit rechtswidrigen handlungen, die nicht als straftat eingestuft werden, sondern als ordnungswidrigkeit. ordnungswidrigkeiten können zum beispiel verstöße gegen verkehrsvorschriften, umwelt- und gewerberecht oder ordnungen von veranstaltungen sein.

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