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das insolvenzrecht ist ein teil des wirtschaftsrechts und regelt das verfahren bei zahlungsunfähigkeit von unternehmen oder verbrauchern. das ziel des insolvenzrechts ist es, die gläubiger des schuldners bestmöglich zu befriedigen und gleichzeitig den schuldner zu rehabilitieren und ihm einen wirtschaftlichen neuanfang zu ermöglichen.
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