Menü
das eigentumsrecht ist ein zentraler bestandteil des zivilrechts und regelt die rechte und pflichten von eigentümern an einer sache. unter einer sache versteht man dabei alle gegenstände, die einen wirtschaftlichen wert haben und damit gegenstand von eigentum sein können.
nehmen sie kontakt mit unseren experten auf
Sie suchen eine neue Herausforderung? Hinterlassen Sie uns einfach Ihre Kontaktdaten – wir melden uns schnell und unkompliziert bei Ihnen.
für die erste Kontaktaufnahme sind keine Bewerbungsunterlagen erforderlich.