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das bauplanungsrecht regelt die nutzung von grundstücken und die räumliche entwicklung von städten und gemeinden. es ist ein teil des öffentlichen baurechts und bildet die grundlage für die bauleitplanung.
das bauplanungsrecht ist ein komplexes rechtsgebiet, das eng mit anderen bereichen des öffentlichen rechts wie dem baugenehmigungsrecht und dem umweltrecht verknüpft ist. bauherren und planer müssen sich bei der planung und umsetzung von bauvorhaben an die vorschriften des bauplanungsrechts halten und bei bedarf eine baugenehmigung beantragen.
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