rechtsschutzversicherung
rechtsschutzversicherungen entlasten den versicherten von verfahrenskosten und helfen ihm damit, sein recht durchzusetzen, ohne dass er unter dem druck drohender kosten vorzeitig resignieren und damit auf berechtigte ansprüche verzichten muss.
allerdings ist nicht jeder lebensbereich versicherbar, nicht jeder rechtsfall automatisch vom versicherungsvertrag abgedeckt. die eintrittspflicht der versicherung hängt auch davon ab, dass überhaupt ein sog. versicherungsfall vorliegt.
es ist deshalb erforderlich, schnellstmöglich die sogenannte deckungszusage, also die erklärung der kostenübernahme durch die rechtsschutzversicherung für den konkreten rechtsfall einzuholen. dies erledigt entweder der versicherungsnehmer selbst oder der rechtsanwalt.
wichtig: auch bei rechtsschutzversicherungen gilt die freie anwaltswahl. empfiehlt die rechtsschutzversicherung einen rechtsanwalt, ist man keinesfalls daran gebunden, sondern kann immer den rechtsanwalt seines vertrauens beauftragen. dies sieht das gesetz so vor.